DIE DGUV 112-191 – orthopädisch angepasste Sicherheitsschuhe.

05.08.2021 – #TECNOLOGIE

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Es handelt sich um eine Regel der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, deren Ziel es ist, Arbeitsunfälle vorzubeugen. Anschließend wurde sie auch von Österreich übernommen (ÖNORM Z1259).
 
Sie wird bei Personen angewandt, die berufsbedingt Sicherheitsschuhe tragen müssen, und bei denen nach umfassenden ärztlichen Untersuchungen atypische Anatomien des Fußes festgestellt wurden.
 
Ohne die von der EG-Zertifizierung geforderte Sicherheit zu beeinträchtigen, wird diese Regelung obligatorisch und betrifft den Beschäftigten selbst, der die Anwendung einer spezifischen Sohle im Sicherheitsschuh angepasst bekommt. Diese Sohlen müssen von einem Podologen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden orthopädischen Fachleuten entworfen werden.
 
Zu diesem Zweck hat Sixton Peak® eine Kooperation mit Hartmann Orthopädie, einem maßgeblichen deutschen Orthopädieunternehmen mit Zweigstellen in ganz Europa geschlossen. Hartmann Orthopädie analysiert also den Einzelfall und schlägt die passende Sohle vor. Die Einlagenversorgung reicht dabei von semiorthopädischen Standardeinlagen, welche bis zu 80 % der Problematik des Fußes ausgleichen können, bis hin zu individuell mit dem Bausatz Secosol aus Spezialmaterialien angefertigten Sohlen. Die in die Sicherheitsschuhe Sixton Peak® eingelegten Sohlen Secosol und Secosol Complete haben keinen Einfluss auf die technischen Eigenschaften in Bezug auf die Sicherheit der Schuhe, für die sie entsprechend den Maßgaben aus EN ISO 20345:2011 zertifiziert bzw. von den selben Zertifizierungsstellen getestet und zertifiziert wurden, um der Regelung DGUV 112-191 und der ÖNORM Z1259 zu entsprechen.
 
Die DGUV 112-191 wird heute in vielen Mitgliedsstaaten erwartet, nachdem es sich letztlich um eine Umsetzung der heute geltenden Richtlinie EN ISO 20345:2011 handelt, welche final vermutlich in der nächsten Version der Richtlinie mit aufgenommen wird.

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